Weitere Infos
Bei hohen bis sehr hohen Temperaturen ist beim Feuermachen/Grillen an den Hütten höchste Vorsicht geboten. An den Feuerstellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden. Außerdem muss immer ausreichend Wasser zum Löschen in der Nähe der Feuerstelle bereit stehen!
In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober gilt grundsätzlich ein allgemeines Rauchverbot im Wald. Bei anhaltender Hitze kann ein Feuerverbot auch für die Grillstellen ausgesprochen werden - bitte informieren Sie sich daher vor allem in den Sommermonaten rechtzeitig vorher über die aktuellen Beschränkungen.
Anreise
Richtung Kreuzberghof Tiefenbach (Am Kreuzbergsee). Folgen Sie den Ausschilderungen des Parkplatzes, direkt dahinter befinden sich die Hütte und der Naturerlebnispfad.