Gedenkstein "Ehemaliger Friedhof" in Hünxe-Drevenack
Zum Gedenken an die Toten, die Jahrhunderte hier auf dem Kirchhof bestattet worden sind, wurde hier dieser Gedenkstein mit einer Bronzeplatte aufgestellt.
Das Allgemeine Preußische Landrecht verbot ab 1798 die Bestattung Verstorbener in den Kirchen und in der unmittelbaren Nähe innerhalb geschlossener Ortschaften. Da auch der starke Anstieg der Bevölkerung zwingend ein größeres Friedhofsareal erforderte, wurde nach einem neuen Gelände gesucht.
Nach seiner Auflassung wurde der alte Kirchhof planiert und von den Anliegern als Wäschetrocknungs- und Bleichplatz benutzt, eher er in jüngster Zeit durch Umwandlung in einen Parkplatz den Erfordernissen der modernen Zeit angepasst wurde.