Innerhalb des Geltungsbereiches der Benutzungsordnung für die Erholungseinrichtungen der Stadt Otterndorf sind Hunde/Haustiere auf den öffentlichen Wegen und im Watt an der Leine zu führen.
Verunreinigungen durch Hunde/Haustiere sind vom verantwortlichen Führer bzw. Halter zu beseitigen. Am Grünstrand und in den Spielbereichen der Freizeitanlage ist das Mitführen von Hunden/Haustieren nicht gestattet. Davon ausgenommen sind die dafür vorgesehene und ausgeschilderte Wiese am Grünstrand sowie der eingezäunte Freilauf im Wasser- und Landschaftspark Neuseeland. Das Baden von Hunden/Haustieren in den öffentlichen Gewässern ist untersagt.
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Cuxland-Tourismus
Quelle: Cuxland-Tourismus destination.one
Organisation: Cuxland-Tourismus
Zuletzt geändert am 19.11.2024
ID: p_100106093