Stadtmauer und Zauberhäuschen Eintritt frei

Historische Stätten Denkmäler

Mit mindestens 200 nahezu gleich auf das männliche und weibliche Geschlecht verteilten Opfern gehörte das Amt Miltenberg (ca. 6500 Einwohner) zu den Räumen intensiven Hexenwahns. Die Verhöre durch die mainzische Obrigkeit erfolgten zentral in Miltenberg.

Zur Unterbringung der Verhafteten errichtete man im Zwinger zwischen Stadtmauer und Stadtgraben ab 1593 nach und nach etwa 15 bis 20 Einzelgefängnisse, sogenannte „Zauberhäuslein“. Zum Verhör im Wammesser Tor waren es von dort nur wenige Meter.
Die Wächter des Tores waren auch für die Überwachung der Gefangenen zuständig.

In einem Schauprozess, der auf dem Markt- oder dem Engelplatz ausgetragen wurde, verkündete der Oberamtmann die in Aschaffenburg von Mainzer Juristen gefällten Todesurteile. Die Hinrichtungen fanden auf dem „Schinderskirchhof“  vor der östlichen Stadtmauer im Bereich der heutigen Esso-Tankstelle statt. Die Opfer wurden erst geköpft und anschließend verbrannt. Dies galt als Begnadigung. Die letzte Hinrichtung fand am 6. Februar 1630 statt.

Öffnungszeiten

Nur von außen zu besichtigen.

Ausstattung und Merkmale
für Gruppen
für Schulklassen
für Familien
für Individualgäste
Haustiere erlaubt
Eintritt frei

Quelle:

DREI AM MAIN

destination.one

Organisation:

DREI AM MAIN

Zuletzt geändert am 20.09.2024

ID: p_100178003



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