Die am Westufer der Hunte errichtete „Glaner Braut“ zählt zu Recht zu den begehrtesten Ausflugszielen der Region.
Die vier beachtlichen Großsteingräber sind in einem ausgesprochen reizvollen Umfeld vorzufinden - in einem 16 ha großen, weitläufig mit Heide bedeckten Naturschutzgebiet. Die Hunte ist hier in ihrem ursprünglichen Verlauf belassen worden. Kurzum: Ein Fleckchen, das nicht nur zur Besichtigung der vier dicht beisammen liegenden jungsteinzeitlichen Monumente, sondern auch zu ausgedehnten Spaziergängen einlädt, z.B. auf dem bekannten Wanderpfad "Huntepadd".
So sehr es überraschen mag, vorgeschichtliche Steingräber ausgerechnet mit Bräuten in Verbindung zu bringen, so sehr ist dieser Brauch im gesamten norddeutschen Raum beheimatet: Warum? – Bis heute können wir nur mutmaßen: Vermutlich wollten die Hinterbliebenen ihre als unsterblich geglaubten Toten schlicht und ergreifend an den besonders bewegenden Momenten ihres irdischen Lebens beteiligen.
Anders als bei der „Visbeker Braut“, stand die absichtsvolle Verbindung zwischen Totenkult und Hochzeitsbrauchtum bei der Namensgebung der „Glaner Braut“ dennoch nicht im Mittelpunkt: In keiner Schrift der vergangenen Jahrhunderte firmieren die Gräber der „Glaner Braut“ unter diesem Namen. Daher schlussfolgerte die Forschung, mit der Bezeichnung „Glaner Braut“ habe man weniger an alte Hochzeitsrituale erinnern als vielmehr einen Brückenschlag zu der damals bekannteren „Visbeker Braut“ herstellen wollen.
Wie ihre bekannte „Schwester“, die „Visbeker Braut“, kann auch die „Glaner Braut“ mit einer Erzählung aufwarten: Noch im 20. Jahrundert erzählte man sich, hier habe das wohlhabende Volk des Stammes Glane gelebt. In Grab I, d.h. in der größten Grabanlage der „Glaner Braut“, habe der Fürst Glanos residiert. Die kleineren Gräber indes hätten als Hütten des Volkes gedient.
Dieser Großsteingrab ist Teil der Straße der Megalithkultur (SMK).
Die Glaner Braut befindet sich im Naturschutzgebiet Glaner Heide. Das 16 ha große Schutzgebiet besteht aus einer Heidefläche. In den Randbereichen finden sich Kiefern- bzw. Birken-Eichen-Wälder. Ziel der Unterschutzstellung ist der Erhalt der naturnahen Ginster-Sandheide-Gesellschaften und der kulturhistorisch bedeutenden Grabanlagen.
Ein Naturschutzgebiet ist laut Bundesnaturschutzgesetz ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet, in dem ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Ökosystemen, aus wissenschaftlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Handlungen, die zu einer Veränderung oder gar Beschädigung des Naturschutzgebietes führen können, sind verboten.